Der Name des aktuellen Mittäters (vgl. E. 4.9 hievor) sei hie und da im gleichen Atemzug mit dem Beschwerdeführer genannt worden. Überraschender Höhepunkt seien die zwei Delikte vom 19. September 2024 (Körperverletzung, ev. Raub) und 21. September 2024 (Raub) gewesen, bei denen der Beschwerdeführer mutmasslich beteiligt gewesen sei. Während und nach der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers hätten die Mutter und die Schwester von Cannabiskonsum des Beschwerdeführers berichtet. Deswegen habe er auch Schulden. In der bisherigen Abklärung sei der Cannabiskonsum vom Beschwerdeführer gegen aussen verheimlicht worden;