4.10 Mit Kurzbericht vom 14. Oktober 2024 nahm der Sozialdienst der Beschwerdegegnerin zum Verlauf Stellung. Mit dem Beschwerdeführer hätten ab Januar 2024 im Rahmen des Abklärungsprozesses (vgl. E. 4.1 ff. hievor) regelmässig Abklärungs- und später Begleittermine stattgefunden. Anfangs sei der Beschwerdeführer widerwillig, später motivierter zu den Terminen erschienen. Der Beschwerdeführer habe sich häufig beziehungsfähig gezeigt, es sei jedoch oft schwierig gewesen herauszufinden, was vom Erzählten stimmig war und was nicht. Der Lehrer habe Fortschritte bestätigt.