Dort angekommen, seien dem Geschädigten die Fahrzeugschlüssel abgenommen worden. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass die Jugendlichen ins Einkaufszentrum shoppen gehen würden. Der Geschädigte habe die Abwesenheit der Jugendlichen genutzt, um die Polizei zu informieren. Die Jugendlichen – darunter der Beschwerdeführer – konnten daraufhin von der Kantonspolizei Zürich verhaftet werden. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich, See/Oberland, eröffnete gestützt auf diesen Sachverhalt ein Strafverfahren (Dossier-Nr. STR/2024/20009723), welches sie mit Verfügung vom 23. September 2024 an den Kanton Uri abtrat.