4.9 Am 21. September 2024 soll der Beschwerdeführer schliesslich bei einem weiteren Vorfall mitbeteiligt gewesen sein. Eine Gruppe Jugendlicher – darunter der Beschwerdeführer – soll einen Geschädigten via Chat nach B.___ gelockt und diesen anschliessend u.a. gezwungen haben, Geld herauszugeben bzw. an Bancomaten Geld abzuheben. Danach sollen die Jugendlichen den Geschädigten gezwungen haben, mit ihnen im Fahrzeug des Geschädigten zunächst nach C.___ und anschliessend in ein Einkaufszentrum im Kanton Zürich zu fahren. Dort angekommen, seien dem Geschädigten die Fahrzeugschlüssel abgenommen worden.