4.8 Am 19. September 2024 soll der Beschwerdeführer in einen weiteren Vorfall in B.____ verwickelt gewesen sein. Ein Geschädigter sei durch zwei Jugendliche über einen Chat angelockt und von einer Gruppe von vier Jugendlichen – darunter der Beschwerdeführer – in Empfang genommen worden, wobei es zu einem körperlichen Angriff mit Baseballschlägern und einer Soft-Gun gegen den Geschädigten gekommen sein soll. Die Beschwerdegegnerin hat hierzu das Verfahren 2024/077/JI am 23. September 2024 betreffend Körperverletzung, eröffnet. Der Polizeirapport zu diesem Vorfall steht offenbar noch aus.