Dieser Vorfall habe den Beschwerdeführer sehr mitgenommen. Auch hier habe der Beschwerdeführer keinen Ansprechpartner gehabt, um seine Gefühle deponieren und einordnen zu können. Er habe seiner Schwester versprochen, mit niemandem darüber zu sprechen, was ihn in ein grosses Dilemma geführt habe, als er im Abklärungsgespräch hätte erzählen sollen, was los sei. Der Beschwerdeführer habe prinzipiell prosoziale Einstellungen und wisse, was richtig und was falsch sei. Er werde aber zerrieben zwischen den unterschiedlichen Erwartungshaltungen seitens der Familie und Schule, denen er immer wieder nicht genügen könne.