7 4.4 Gemäss Abklärungsbericht 2024 habe der Beschwerdeführer auf die Frage zu seiner Person angegeben, er sei nett und hilfreich (recte wohl: hilfsbereit) und zu Beginn aber eigentlich eher zurückhaltend. Sein bester (namentlich genannter, Anmerkung des Gerichts) Kollege sei da anders. Der rede von Beginn weg sehr viel. Bei Problemen gehe der Beschwerdeführer zur Grossmutter (väterlicherseits, Anmerkung des Gerichts). Mit dem Grossvater (väterlicherseits, Anmerkung des Gerichts) gehe er hie und da in die Moschee.