Die Mutter erwecke einen sehr besorgten Eindruck. Sie mache sich grosse Sorgen um den Beschwerdeführer, der immer wieder als Mitläufer in Dinge verwickelt werde, die ihm Probleme einbrocken würden bzw. für die die Mutter bezahlen müsse. So auch immer wieder mit seinem (namentlich genannten, Anmerkung des Gerichts) ehemaligen besten Freund und aktuellen Schulkollegen.