6 Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2023 strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die Beschwerdegegnerin hat gegen ihn am 13. November 2023 und 29. November 2023 ein Jugendstrafverfahren wegen Ladendiebstahl, Reisen ohne Fahrausweis, Erschleichen einer Leistung sowie Urkundenfälschung eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens klärte der Sozialdienst der Beschwerdegegnerin die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers ab.