3.2 S. 9 Ziff. 17). Es gehe vorliegend nicht nur darum, ein klares Bild zu erhalten, wie Familie, Erziehung, Schule, Freizeitgestaltung und Beruf ausgestaltet seien, sondern auch darum zu klären, ob bisher nicht beachtete psychische oder andere allenfalls übersehene Komponenten vorliegen würden. Zudem brauche es Hinweise für die Zukunft; brauche es etwa eine Abänderung der Massnahme (act. 3.2 S. 8 Ziff. 15)? Der Beschwerdeführer befinde sich in der Beobachtungsstation im Jugenddorf Bad Knutwil. Dies sei eine spezifische, auf die Abklärung spezialisierte sozialpädagogisch eng betreute Gruppe mit 8 Plätzen.