Das Schulniveau werde dabei dem Wissensstand des Beschwerdeführers nicht angepasst. Es würden scheinbar simple Mathestunden erfolgen, welche nicht stufengerecht seien. Nicht nur verpasse er so für ihn wichtigen Schulstoff, es bestehe auch das Risiko, dass er den Anschluss an die von ihm nach den Sommerferien erzielten Schulerfolge vollends verpasse. Auch werde der Beschwerdeführer im Jugenddorf nicht in der Lehrstellensuche gefördert bzw. stünden ihm keine Möglichkeiten zur Verfügung, diese voranzutreiben. Mit der Unterbringung im Jugenddorf werde damit die Zukunfts(-planung) des Beschwerdeführers akut gefährdet. Die Massnahme sei deshalb auch im engeren Sinn unverhältnismässig.