Der Beschwerdeführer sei derzeit im Abschluss seiner Schulbildung und bei der Lehrstellensuche. Aus diesem immanent wichtigen Lebensabschnitt sei der Beschwerdeführer von einem Tag auf den anderen herausgerissen worden. Er könne folglich seine Schulbildung nicht in ausreichendem Masse fortführen und könne auch keine Lehrstelle finden, mit welcher er seine Zukunft nach dem Schulabschluss fortsetzen könnte. Der schulische Teil sei gemäss eingereichten Unterlagen auf einem Minimum gehalten und alle Jugendlichen verschiedenen Alters würden gemeinsam unterrichtet. Das Schulniveau werde dabei dem Wissensstand des Beschwerdeführers nicht angepasst.