2 Mit Verfügung vom 22. November 2024 wies das Gericht dem Beschwerdeführer den rubrizierten Rechtsvertreter als amtlichen Verteidiger im Beschwerdeverfahren zu. Mit separater Verfügung vom 22. November 2024 wies das Gericht das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab. E.