Mit Eingabe vom 11. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Gesuchs um Erteilung der aufschiebenden Wirkung und edierte die Verfahrensakten. Mit Eingabe vom 18. November 2024 nahm die Beschwerdegegnerin zur Hauptsache Stellung, beantragte die Abweisung der Beschwerde, des Eventual- sowie Subeventualantrags und erneuerte den Antrag auf Abweisung des Gesuchs um Erteilung der aufschiebenden Wirkung (act. 3.1 und act. 3.2). Auf die Begründung der gestellten Anträge wird – soweit erforderlich – ebenfalls in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. D.