In prozessualer Hinsicht beantragt der Beschwerdeführer, der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. Ferner beantragte er die Einsetzung von Rechtsanwalt MLaw Markus J. Meier als amtlicher Verteidiger für das vorliegende Verfahren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Staatskasse (act. 2.1). Auf die Begründung der gestellten Anträge wird – soweit erforderlich – in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. C.