Seite 4 von 5 Das Abteilungspräsidium erkennt: 1. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung im Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren OG V 23 19 betreffend Hilflosenentschädigung nach IVG (Verfügung IV-Stelle Uri vom 10.05.2023) wird abgewiesen. 2. Der Gesuchsteller hat im Verfahren OG V 23 19 gemäss separater Verfügung einen Gerichtskostenvorschuss von CHF 850.00 zu leisten, zahlbar in 5 Raten à CHF 170.00. 3. Die Rechtsmittelbelehrung ergibt sich aus dem Anhang. 4. Mitteilung an: - Gesuchsteller - IV-Stelle Uri (zur Kenntnisnahme)