Dazu gehören einerseits sämtliche finanziellen Verpflichtungen, anderseits die Einkommens- und Vermögensverhältnisse (BGer 8C_542/2019 vom 04.12.2019 E. 8.1.2). Für die Berechnung des verwaltungsprozessualen Notbedarfs ist vom betreibungsrechtlichen Existenzminimum bei Lohn- und Verdienstpfändung auszugehen. Als Grundlage dienen die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz vom 1. Juli 2009 für die Berechnung des Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG.