Seite 3 von 6 A.____. Mit Entscheid LGP 24 450 vom 12. Dezember 2024 hat das Landgerichtspräsidium Uri das summarische Konkursverfahren bezüglich der Liquidation der C.____ GmbH angeordnet und in der Folge das Verfahren mangels Aktiven eingestellt. Die nachfolgend gestützt auf Art. 230a Abs. 2 SchKG durch die Grundpfandgläubigerin beantragte Verwertung des grundpfandgesicherten Grundstücks XY in B.____ zeigte, dass es einen Erlös geben wird, welcher die grundpfandgesicherten Forderungen gegenüber der C.____ GmbH klar übersteigt.