{"Signatur": "UR_OG_006", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2026-02-18", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_006_2026-OG-SK-26-1_2026-02-18.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/41521", "Checksum": "ddef3db5845d2f0699dd9cee87ca5985"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["2026_OG SK 26 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 18.02.2026 2026_OG SK 26 1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einsetzung ausserordentlicher Konkursbeamter. "}], "ScrapyJob": "446973/59/2087", "Zeit UTC": "09.04.2026 03:03:52", "Checksum": "1297ef093c76a72e427bbb1edbf16799", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 18.02.2026 2026_OG SK 26 1\nRegeste:\nEinsetzung ausserordentlicher Konkursbeamter. \n\nOBERGERICHT\nAufsichtsbehörde über\nSchuldbetreibung und Konkurs\n__________________________\nOG SK 26 1\nB e sc h l u s s v om 1 8 . F e b r u a r 2 0 2 6\nBerichtigung\n\n__________________________\nBesetzung\nPräsidentin Agnes H. Planzer Stüssi\nMitglieder Max Gisler-Zgraggen, Yvonne Baumann,\nSven Infanger, Peter Sommer\nGerichtsschreiberin Serena Simmen\n\n__________________________\nVerfahrensbeteiligte\nKonkursamt Uri, Dätwylerstrasse 15, 6460 Altdorf\nGesuchstellerin\n\n__________________________\nGegenstand\nEinsetzung ausserordentlicher Konkursbeamter\n(Konkursverfahren K24/00020 sowie K24/00022)\nProzessgeschichte:\n\nA.\nMit Eingabe vom 19. Januar 2026 ersuchte das Konkursamt Uri um Einsetzung eines ausserordentlichen Konkursbeamten für die weitere Abwicklung der konkursamtlichen Liquidation der ausgeschlagenen Hinterlassenschaft A.____ sel., zuletzt wohnhaft gewesen in B.___. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sowohl der Konkursbeamte wie auch der Konkursbeamte-Stellvertreter nicht nur mit diesem Verfahren, sondern auch mit dem Verfahren der C.____ GmbH befasst gewesen seien. Vor diesem\nHintergrund bestehe für die weitere Abwicklung der Verfahren eine Interessenskollision, was einen\nAusstandsgrund darstelle. Es liege in der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde, über die Ausstandspflicht\nvon Amtspersonen zu entscheiden (act. 2.1).\n\nB.\nMit Schreiben vom 27. Januar 2026 an die Justizdirektion wies die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung\nund Konkurs u.a. darauf hin, dass sie für die fachliche Aufsicht in SchKG-Verfahren zuständig sei (Art. 13\nGesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG, SR 281.1]). Sie beaufsichtigte und überwache die\nAmtstätigkeit der Betreibungs- und Konkursämter und führe jährlich eine Geschäftsprüfung durch\n(Art. 14 SchKG). Gemäss Art. 7 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung\nund Konkurs SchKG (EG/SchKG, RB 9.2421) wähle der Landrat auf Antrag des Regierungsrates den Konkursbeamten und einen oder mehrere Stellvertreter. Vor diesem Hintergrund wurde die Justizdirektion gebeten, die Angelegenheit zu prüfen (act. 1.2).\n\nC.\nDer zwischenzeitlich mündlich vorgenommene Austausch zwischen der Aufsichtsbehörde und der Justizdirektion führte zum Schluss, dass nach Ansicht der Justizdirektion eine Zuständigkeit des Regierungsrats nicht gegeben sei. Der Regierungsrat habe keine Aufsichtskompetenz gegenüber dem Konkursamt bzw. den Betreibungsämtern.\n\nD.\nAuf entsprechende Anfrage des Obergerichts des Kantons Uri erklärte das Bundesamt für Justiz (BJ) als\nOberaufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurssachen, es gehe von einer Zuständigkeit der\nAufsichtsbehörde aus. Nach Auffassung des BJ, könne dem Regierungsrat, als Teil der Exekutive, keine\nEntscheidungsbefugnis in SchKG-Sachen zugestanden werden. Das SchKG sehe dies (richtigerweise -\nsowohl in systematischer wie rechtstaatlicher Sicht) nirgends vor. Demgegenüber hätten die kantonalen Aufsichtsbehörden und deren Aufsichtstätigkeit eine klare Grundlage in den Art. 13 ff. SchKG\n(act. 5.6).\n\nSeite 2 von 6\nErwägungen:\n\n"}