22 SchKG). Geht die Betreibungsurkunde trotz fehlerhafter Zustellung gleichwohl einem Vertreter der Gesellschaft zu, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtigkeit geheilt werden (BGE 128 lll 101 E. 2; 120 lll 114 E. 3b; 112 lll 81 E. 2b; BGer 5A_374/2022 vom 29.06.2022 E. 4.1, mit weiteren Verweisen). Die Zustellung ist in dieser Konstellation bloss noch mit Beschwerde anfechtbar. Eine solche Heilung (und damit die blosse Anfechtbarkeit) kann unter anderem dann in Betracht kommen, wenn später eine gültige Zustellung der Konkursandrohung erfolgt.