SchKG sei zulässig gewesen, da weder ein Mitglied des Verwaltungsrates noch ein Direktor oder Prokurist angetroffen werden konnte. Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass die Zustellung des Zahlungsbefehls mangelhaft erfolgt sei, führe eine solche mangelhafte Zustellung einer Betreibungsurkunde nur dann zur Nichtigkeit, wenn der Adressat diese gar nicht erhalten habe. Komme die Betreibungsurkunde hingegen gleichwohl zu den richtigen Adressaten, entfalte diese ihre Wirkung ab Erhalt.