Am 17. Oktober 2025 wurde das Fortsetzungsbegehren gestellt und am gleichen Tag die Konkursandrohung ausgestellt. Die Konkursandrohung konnte sodann am 22. Oktober 2025 an D.___ (Bevollmächtigter [der A.___ AG]) ausgehändigt werden. Am 23. Oktober 2025 erhob der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. XY des Betreibungsamtes Schattdorf. Am 24. Oktober 2025 informierte das Betreibungsamt den Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin, dass gegen den Zahlungsbefehl kein Rechtsvorschlag mehr möglich sei und bereits die Konkursandrohung ausgestellt worden sei.