C. Mit Eingabe vom 5. November 2025 edierte das Betreibungsamt die Akten, verzichtete auf eine Stellungnahme, informierte jedoch über den chronologischen Ablauf in der Betreibung Nr. XY des Betreibungsamtes Schattdorf (act. 4.1). Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass am 26. Juni 2025 das Betreibungsbegehren gegen die Beschwerdeführerin gestellt und gleichentags der Zahlungsbefehl ausgestellt wurde. Am 27. Juni 2025 erfolgte die Zustellung des Zahlungsbefehls an den Angestellten der Beschwerdeführerin, C.___. Fristgerecht ging kein Rechtsvorschlag ein. Am 17. Oktober 2025 wurde das Fortsetzungsbegehren gestellt und am gleichen Tag die Konkursandrohung ausgestellt.