B. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 30. Oktober 2025 wurde das Gesuch ins Geschäftsprotokoll (Aufsichtskommission über Schuldbetreibung und Konkurs) aufgenommen (act. 1.1). Gleichzeitig wurde der B.___ AG (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) sowie dem Regionalen Betreibungsamt Erstfeld (nachfolgend: Vorinstanz) eine Frist zur Stellungnahme innert 10 Tagen zum Gesuch der Beschwerdeführerin sowie innert 5 Tagen zum Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung angesetzt. Die Vorinstanz wurde zusätzlich aufgefordert, dem Obergericht die Akten innert 5 Tagen zu edieren.