A. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2025 beantragte die A.___ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) die Aufhebung der Konkursandrohung vom 17. Oktober 2025 und der Betreibung Nr. XY des Regionalen Betreibungsamtes Erstfeld (Betreibungsamt Schattdorf, act. 2.1). Die Betreibung sei einzustellen. Eventuell sei der Rechtsvorschlag der Beschwerdeführerin vom 23. Oktober 2025 als gültiger und rechtzeitiger Rechtsvorschlag entgegenzunehmen und entsprechend zu protokollieren. In verfahrensmässiger Hinsicht beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung der aufschiebenden Wirkung, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.