{"Signatur": "UR_OG_006", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2025-12-17", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_006_2026-OG-SK-25-9_2025-12-17.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/40996", "Checksum": "f2c0e53ffed8196a555f951fdc3898f4"}, "Scrapedate": "2026-02-21", "Num": ["2026_OG SK 25 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 17.12.2025 2026_OG SK 25 9"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Konkursandrohung. Nachträgliche Bewilligung des Rechtsvorschlags "}], "ScrapyJob": "446973/59/2039", "Zeit UTC": "21.02.2026 03:00:52", "Checksum": "ad70f8c6498369231c215a390dd6b863", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 17.12.2025 2026_OG SK 25 9\nRegeste:\nKonkursandrohung. Nachträgliche Bewilligung des Rechtsvorschlags \n\n Seite 9 von 10\nDas Obergericht erkennt:\n\n1. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen, als festgehalten wird, dass die Beschwerdeführerin\nam 23. Oktober 2025 rechtzeitig Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl in der Betreibung\nNr. XY des Betreibungsamtes Schattdorf erhoben hat.\n\n2. Im Übrigen wird auf die Beschwerde nicht eingetreten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden\nist.\n\n3. Es werden keine Kosten erhoben.\n\n4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.\n\n5. Eröffnung\n- Beschwerdeführerin\n- Beschwerdegegnerin\n- Vorinstanz\n\nAltdorf, 17. Dezember 2025\n\nOBERGERICHT DES KANTONS URI\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\n\nDie Präsidentin Die Gerichtsschreiberin\n\nRechtsmittelbelehrung\n\nGegen diesen Entscheid kann Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 72 ff. Bundesgerichtsgesetz (BGG,\nSR 173.110) erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen nach der Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, in der in Art. 42 BGG vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die\nBeschwerdelegitimation und die zulässigen Beschwerdegründe richten sich nach den massgeblichen\nBestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes.\n\nVersand:\n\nSeite 10 von 10\n"}