2. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen 5. Eröffnung - Beschwerdeführerin - Vorinstanz Altdorf, 04. November 2025 OBERGERICHT DES KANTONS URI Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Rechtmittelbelehrung