1. Die Existenzminimum-Berechnung des Betreibungsamtes Uri vom 25.08.2025 sowie die darauf basierenden Pfändungen seien aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Fortführung von Pfändungen bei den Beschwerdeführern aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse sinnlos und unverhältnismässig ist. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.