Das Konkursamt Höfe habe die Vornahme der Siegelung bestätigt und ausgeführt, die Liegenschaft sei unbewohnt, was sich insbesondere aus den vollkommen leerstehenden Räumen im Untergeschoss des Wohnhauses ergebe. Aus dem vom Konkursamt Höfe aufgenommenen Fotoinventar sei ersichtlich, dass das Wohnhaus tatsächlich vollkommen unbewohnt scheine. Der Briefkasten sei mit diversen Gesellschaften beschriftet. Den Namen von B.___ oder allfälligen Familienangehörigen suche man am Briefkasten vergeblich.