Mit Mailnachricht vom 4. Dezember 2024 habe sich die C.___ Holding AG an das Konkursamt gewandt und mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit ihr über die fragliche Liegenschaft einen Mietvertrag abgeschlossen habe. In der Folge habe sie (die Vorinstanz) dem zuständigen Konkursamt Höfe am 27. Dezember 2024 einen Rechtshilfeauftrag zur Siegelung der Liegenschaft in X.___ erteilt. Das Konkursamt Höfe habe die Vornahme der Siegelung bestätigt und ausgeführt, die Liegenschaft sei unbewohnt, was sich insbesondere aus den vollkommen leerstehenden Räumen im Untergeschoss des Wohnhauses ergebe.