die Siegelung gegen seine Grundrechte verstosse, indem der Zugang zur Privatwohnung verwehrt werde; er an der Entgegennahme der Post gehindert werde, was seine Rechte in laufenden Verfahren und weiteren Rechtsgeschäften mit Dritten erheblich beeinträchtige; der Trainingsalltag seiner Tochter als Schweizer Nationalspielerin gestört werde. Weiter machte er Ausführungen zu seinem gesundheitlichen Zustand.