H. Mit Schreiben vom 12. Februar 2025 informierte die Vorinstanz darüber, dass das Mietverhältnis für das Mietobjekt in X.___ infolge Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung gekündigt worden sei. Sie werde ersucht, das Mietobjekt so rasch wie möglich an die Eigentümerschaft zurückzugeben. Um Massaverbindlichkeiten gegenüber der Eigentümerschaft verhindern zu können sei eine möglichst umgehende Rückgabe des Mietobjektes angezeigt. Es wurde um eine zeitnahe Entscheidung gebeten, andernfalls um schriftliche Mitteilung, ob die Rückgabe des Mietobjektes an die Vermieterschaft erfolgen könne und dürfe (act. 4.2).