C. Mit Verfügung vom 7. Januar 2025 wurde die Eingabe als Beschwerde im Geschäftsprotokoll des Obergerichts (Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs) aufgenommen. Die Rechtsmitteleingabe wurde der Beschwerdegegnerin und der Vorinstanz zur Stellungnahme innert 10 Tagen zugestellt (act. 1.1). D. Die Verfügung vom 7. Januar 2025 konnte der Beschwerdeführerin an ihrem Firmendomizil nicht zugestellt werden. Die Zustellung wurden dem Gericht mit dem Vermerk «unbekannt» retourniert (act. 1.2). In der Folge wurde die Verfügung am 20. Januar 2025 dem Verwaltungsratspräsidenten der Beschwerdeführerin an die Adresse in X.___ zugestellt (act. 1.2a).