Damit kann von einem unverschuldeten Hindernis ausgegangen werden. Nichts daran ändert, dass man unter Eheleuten davon ausgehen könnte, dass sie sich gegenseitig über ihre jeweilige (finanzielle) Situation, insbesondere wenn es sich um Dispositionen handelt, die zu einer Betreibung führen, informieren. Vor dem geschilderten Hintergrund ist das Gesuch gutzuheissen und die Frist für den Rechtsvorschlag wieder herzustellen.