64 N 16ff). Die Ersatzzustellung gilt als Zustellung an den Schuldner, wobei dessen effektiver Empfang oder dessen Kenntnisnahme unbeachtlich ist. Die Rechtsvorschlagsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ersatzzustellung. Wenn der Schuldner erst nach Ablauf der Rechtsvorschlagsfrist von 10 Tagen Kenntnis vom Zahlungsbefehl erhält, so hat er um Wiederherstellung der Frist zu ersuchen und gleichzeitig Rechtsvorschlag zu erheben. Die Zustellung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. 2241089 des Betreibungsamtes Altdorf an den Ehemann der Gesuchstellerin, welcher mit ihr im gleichen Haushalt lebt, ist gültig erfolgt, weshalb die Rechtsvorschlagsfrist zu laufen begann.