Seite 2 von 6 gegen die Gesuchstellerin gestellt und gleichentags der Zahlungsbefehl ausgestellt wurde. Am 14. August 2024 erfolgte die Zustellung des Zahlungsbefehls an den Ehemann der Gesuchstellerin, der mit ihr im gleichen Haushalt lebt. Fristgerecht ging kein Rechtsvorschlag ein. Am 10. September 2024 wurde das Fortsetzungsbegehren gestellt und am gleichen Tag die Pfändungsankündigung verschickt. Erwägungen: