F. Mit Verfügung vom 10. Oktober 2024 wurde das Betreibungsamt angewiesen bis zum Entscheid über die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist alle Betreibungshandlungen zu unterlassen und das Betreibungsverfahren zu sistieren, was insbesondere für den Pfändungsvollzug vom Montag den 14. Oktober 2024 betreffe. G. Mit Eingabe vom 15. Oktober 2024 edierte das Betreibungsamt die Akten, verzichtete auf eine Stellungnahme, informierte jedoch über den chronologischen Ablauf in der Betreibung/Pfändung Nr. 2241089. Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass am 13. August 2024 das Betreibungsbegehren