D. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2024, eingegangen am 10. Oktober 2024, reichte der Gesuchsgegner seine Stellungnahme ein und schilderte den Sachverhalt sinngemäss mit dem Hinweis, dass die Gesuchstellerin Kenntnis davon gehabt habe, dass ein Darlehen nicht zurückbezahlt worden sei und zwei Fahrzeuge (Ausweise), lautend auf ihren Namen als Sicherheit für eine Schuld von CHF 33'000.-- zurückbehalten worden seien. E. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2024 beantragte die Gesuchstellerin, dass Betreibungsamt sei anzuweisen, die Pfändung bis auf Weiteres zu sistieren.