A. Mit Eingabe vom 30. September 2024, gleichentags persönlich abgegeben, beantragte die Gesuchstellerin, die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlags sei wieder herzustellen. Der Pfändungsvollzug sei zu sistieren, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners (recte Gesuchsgegners). B. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 2. Oktober 2024 wurde das Gesuch ins Geschäftsprotokoll (Aufsichtskommission über Schuldbetreibung und Konkurs) aufgenommen. C. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2024 wurde dem Gesuchsgegner mit Hinweis auf die Säumnisfolgen die Möglichkeit zur Stellungnahme innert 10 Tagen eingeräumt.