6. Bootsausweis für das gemäss Pfändungsprotokoll vorhandene Boot und allfällige in den letzten 5 Jahren erfolgten Übertragungen. 4. Das Betreibungsamt Altdorf wird angewiesen die pfändbare Quote des Lohnes gegebenenfalls anzupassen. 5. Es werden keine Kosten erhoben. 6. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 7. Eröffnung - Beschwerdeführerin - Beschwerdegegner - Vorinstanz Altdorf, 29. Februar 2024 Seite 13 von 14 OBERGERICHT DES KANTONS URI Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs