2. Das Betreibungsamt Altdorf wird in Ergänzung der am 26. Juni 2023 erfolgten Pfändung angewiesen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschwerdegegners und seiner Ehefrau im Sinne der Erwägungen vertieft abzuklären und neu entdecktes Vermögen beziehungsweise Einkommen zu pfänden.