Ferner wird das Betreibungsamt angewiesen, den Beschwerdegegner aufzufordern (wenn notwendig in der Rolle als Verwaltungsrat), Belege (zum Beispiel Abtretungserklärungen) für die geltend gemachte Übertragung der Aktien folgender Gesellschaften, beizubringen: D.__ AG, E.__ AG, F.__, AG, G.__, H.__. Dasselbe gilt für den Bootsausweis für das Boot gemäss Pfändungsvollzug (act. 4.1 Beleg 19, S. 2). Schliesslich wird das Betreibungsamt angewiesen, die Berechnung des Existenzminimums und damit der pfändbaren Quote gestützt auf die neuen Erkenntnisse entsprechend vorzunehmen und anzupassen.