Zusammenfassend wird das Betreibungsamt Altdorf angewiesen, eine weitere Einvernahme des Beschwerdegegners sowie seiner Ehefrau unter Androhung von Straffolgen durchzuführen, Sie sind zu weiteren - auch ausländischen - Einkünften wie insbesondere die aus der Tätigkeit als Verwaltungsrat respektive Geschäftsführerin zu befragen und allfällige weitere Unterlagen einzuverlangen. Ferner wird das Betreibungsamt angewiesen, den Beschwerdegegner aufzufordern (wenn notwendig in der Rolle als Verwaltungsrat), Belege (zum Beispiel Abtretungserklärungen) für die geltend gemachte Übertragung der Aktien folgender Gesellschaften, beizubringen: D.__ AG, E.__ AG, F.__, AG, G.__, H.__.