2.9 Die Beschwerdeführerin beantragt sodann die Einreichung der letzten Steuererklärung des Beschwerdegegners, dessen Lebensversicherung sowie den Fahrzeugausweis des Porsches UR Z.__. Aus den Akten der Vorinstanz wird ersichtlich, dass diese Unterlagen bereits vorliegen (act. 4.1 Beleg 2, 11 und 12), womit diese Rechtsbegehren gegenstandslos werden. 2.10 Das Betreibungsamt hat die Möglichkeiten, um an Informationen betreffend die Stammanteile respektive die Aktien sowie die Lohn- und lohnähnlichen Forderungen des Beschwerdegegners zu gelangen, nicht ausgeschöpft. Obwohl grundsätzlich nicht zu detektivischer Arbeit verpflichtet, gab es vorliegend