2.8 Die Beschwerdeführerin hält zutreffend fest, dass in den Kontoauszügen des Beschwerdegegners für die Monate April und Mai 2023 mehrere Zahlungen in beträchtlicher Höhe aus dem Ausland und ins Ausland aufgeführt sind. So habe der Beschwerdegegner von einer Gesellschaft in der Europäischen Union namens M.__ GmbH am 13. April 2023 eine Zahlung über EUR 45'000.00 und am 22. Mai 2023