Weiter ist der Beschwerdegegner als Vizepräsident des Vorstands im Verein L.__ (act. 5.6) eingetragen. Auch hier ist unklar, ob er seine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausübt. In den Akten finden sich keine Hinweise, dass er hierzu befragt worden wäre. Dies hat das Betreibungsamt nachzuholen.