Seite 8 von 14 Amtes wegen nach pfändbarem Vermögen zu forschen (vergleiche E. 2.3). Die Errichtung des Ehevertrags am 5. Juni 2023 erfolgte zeitlich kurz vor dem Pfändungsvollzug vom 26. Juni 2023. Zudem hatte die Beschwerdeführerin im Fortsetzungsbegehren auf die verschiedenen Gesellschaften hingewiesen. Dies lässt vermuten, dass ein Zusammenhang zwischen der Eigentumsübertragung der Aktien und dem Betreibungsverfahren besteht und hätte Anlass zu vertieften Abklärungen der Eigentumsverhältnisse (insbesondere betreffend die gültige Übertragung durch einen Abtretungserklärung) geben müssen.