Diesbezüglich bedarf es insofern Abklärungen, als dass das Entgelt für ihre Tätigkeit bei der Berechnung des Existenzminimums beachtet werden muss. Der Steuererklärung vom Jahr 2021 ist zudem zu entnehmen, dass sich namentlich die Aktien der G.__ AG, der J.__ AG, der H.__ AG sowie der D.__ AG im Vermögen des Ehepaars befinden, indes geht daraus nicht hervor, in welchem Eigentum jene stehen (act. 4.1 Beleg 2, S. 9). Aufgrund des erwähnten Passus im Ehevertrag betreffend die Übertragung (E. 2.4), kann jedoch davon ausgegangen werden, dass jene zuvor im Alleineigentum des Beschwerdegegners waren. Wie erwähnt, hat das Betreibungsamt von