Indizien vorzunehmen und nötigenfalls durch Schätzung zu bestimmen (Georges Vonder Mühll, in Basler Kommentar, SchKG I, 3. Auflage, 2021, N 52 zu Art. 93 SchKG mit weiteren Hinweisen). Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft hat das blosse Abstellen auf die Einkommensdeklaration gegenüber der Steuerverwaltung nicht zugelassen (BlSchKG 2007, S. 141). Dem Handelsregisterauszug ist nicht zu entnehmen, ob die Aktien der D.__ AG respektive der H.__ AG nach der Errichtung des Ehevertrages tatsächlich auf die Ehefrau des Beschwerdegegners übertragen worden sind.