Mit Verfügung vom 10. Juli 2023 wurde das Rechtsmittel in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs) aufgenommen. Gleichzeitig wurde die Beschwerde zur Stellungnahme innert zehn Tagen dem Beschwerdegegner und dem Betreibungsamt zugestellt (act. 1.1). D. Am 18. Juli 2023 edierte das Betreibungsamt Altdorf die Vorakten und verzichtete auf eine Stellungnahme (act. 4.1). E. Am 24. Juli 2023 reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge (act. 3.1):